Zielbewertungszahl
Von den Bausparkassen zu den vorgegebenen Stichtagen (meistens viertel- oder halbjährlich) berechnete Rangziffer, die ein Bausparvertrag mindestens haben muss, um in der kommen Zuteilungsperiode zugeteilt werden zu können. Zuteilung Über eine Bausparsumme kann ohne Kündigung verfügt werden, wenn der Bausparvertrag zugeteilt worden ist. Der Zeitpunkt für die Zuteilung hängt von der Wartezeit und der Bewertungszahl ab. Das Mindestguthaben von 40 oder 50 % muss eingezahlt sein.