Kleinreparaturen



Zu den Kleinreparaturen zählen alle Reparaturen, die einer Abnutzung unterliegen und sie sind meist auf den Mieter umlegbar.

Eine wirksame Umlagevereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, mit doppelter Begrenzung der Umlagehöhe, regelt der Mietvertrag.

Hierbei handelt es sich um Einrichtungsgegenstände, welche durch den täglichen Gebrauch und den Umgang damit, abgenutzt werden.

Das heißt also Beispielhaft, wer seinen Fenstergriff sorgsam schließt, seine WC-Spülung vorsichtig bedient, seine Schlösser hin und wieder mal selbst mit Schloss-Öl wartet, hat vermutlich weniger Kleinreparaturen und somit weniger Kosten.