WEG Verwaltung

Die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften nach den gesetzlichen Vorschriften des WEG (Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht) ist eine ganz besondere Herausforderung und Bedarf den entsprechenden Fach- und Gesetzeskenntnissen.


Zum einen wird unterschieden - zwischen Gemeinschaftseigentum und Sonder- bzw. Teileigentum - zum anderen ist diese Trennung zwar grundsätzlich definiert - jedoch wird hier durch Vereinbarungen in den Teilungserklärungen so einiges wieder verschoben und am Ende durch Beschlüsse wiederum verändert.


Jede Immobilie - und damit jede Eigentümergemeinschaft- ist so ein Unikat und hat je nach Teilungserklärung bzw. Vereinbarungen oder Beschlüssen Ihre Besonderheiten und muss genau so betrachtet werden. Individuell und mit Alleinstellungsmerkmal.


Auf diese Situation, können wir uns mit unserer langjährigen umfangreichen Erfahrung und dem damit erworbenen Fachwissen, einstellen. Alles Weitere zur Verwaltung von Wohneigentum und Teileigentum finden Sie unter