Hausverwaltung


Aufgaben der hausverwaltung

Die komplette kaufmännische Bewirtschaftung der Immobilie - dazu zählt:


Der Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, sowie den gesamten mündlichen und schriftlichen Verkehr mit den Mietern ergänzend die Einziehung und notfalls die Betreibung des Mietzinses

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Die treu händische Anlage der Mietkautionen sowie eine Abrechnung darüber

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Die Übergabe und Abnahme von Wohnungen mit dem/den einzelnen Mietern und die Erstellung des entsprechenden Übergabe- bzw. Abnahmeprotokolls

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Die Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Geltendmachung von Mieterhöhungen.

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Die Errechnung und Umlage aller umlagefähiger Betriebskostenposten 1mal im Abrechnungszeitraum (Wirtschaftsjahr)

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Die Aufstellung einer Hausordnung für alle Mieter und regelmäßige Überprüfung auf Einhaltung

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Den Abschluss und die Kündigung notwendiger Versorgungsverträge, die pünktliche Bezahlung aller den Haus- und Grundbesitz betreffenden Abgaben, Steuern, Kosten der Versorgungsträger, Versicherungen, Handwerkern und die Vertretung des Eigentümers gegenüber alle Behörden, Geschäftspartnern und Mietern nach außen

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Die Vergabe, Überwachung, Rechnungskontrolle, Abrechnung und Bezahlung von notwendigen Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten, sowie die Vergabe von Wartungsverträgen, Hausmeisteraufträgen und anderen Dienstleistungsverträgen

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Der Hausverwalter ist verpflichtet, den im Verwaltervertrag bezeichneten Haus- und Grundbesitz unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften mit der Sorgfalt eines ordentlichen Verwalters zu bewirtschaften. Dabei sollte er die Interessen des Eigentümers nach jeder Richtung hin vertreten und die Verwaltung derart führen, dass der Haus- und Grundbesitz in seinem wirtschaftlichen Bestand erhalten, der Wert verbessert wird und die Immobilie ordnungsgemäß genutzt wird.

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Der Hausverwalter ist verpflichtet über Einnahmen und Ausgaben welche den Haus- und Grundbesitz betreffen ordnungsgemäß Buch zu führen und eine Abrechnung für den Eigentümer zu erstellen.