Verkehrssicherungspflicht
Verkehrssicherungspflicht Rechtspflicht des Grundstückeigentümers (auch Vermieter), nötige Vorkehrungen zum Schutze Dritter, einen verkehrssicheren Zustand zu schaffen (z. B. ordnungsgemäßer Zustand von Wegen, Beleuchtung, Streupflicht). Bei Verletzung dieser Pflicht haftet der Verpflichtete.