Mietkaution
Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für eine eventuelle Mietschuld oder für beim Auszug nicht ausgeführte, aber vertraglich übernommene Schönheitsreparaturen (in der Regel zwei bis drei Monatsmieten oder Bankbürgschaft). Der Vermieter hat die Kaution verzinslich anzulegen und sie bei Beendigung des Mietverhältnisses, wenn er keine Ansprüche gegen den Mieter hat, samt der erwirtschafteten Zinsen zurückzuzahlen.