Makler
Er weist die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen nach oder vermittelt Verträge gegen Entgelt (z. B. Grundstückskaufverträge). Unterliegt besonderen Verpflichtungen zum Schutz der Immobilienkäufer nach der Makler- und Bauträgerverordnung. Das Wohnungsvermittlungsgesetz enthält zusätzliche Vorschriften zum Schutz der Wohnungssuchenden.