Ertragswert
Der Wert, den ein Grundstück unter Berücksichtigung seines dauernd erzielbaren Mietwertes besitzt. Er errechnet sich aus der Jahresrohmiete abzüglich der Bewirtschaftungskosten unter Anwendung eines Vervielfältigungsfaktors. Er hat insbesondere Bedeutung bei der Beleihung eines Grundstückes.