Baumängel
Mängel am Bauvorhaben, verursacht durch fehlerhafte Entwürfe, Ausführung oder nicht einwandfreies Material. Bei der Abnahme durch den Bauherrn sollte bei erkennbaren Mängeln ein schriftlicher Vorbehalt niedergelegt werden, damit Bauschäden und die dadurch entstehenden Beseitigungskosten gegenüber dem Verursacher geltend gemacht werden können. Bei wesentlichen Mängeln kann die Abnahme durch den Bauherrn bis zur Beseitigung verweigert werden.