Bauerwartungsland
Grundstücke, für die kein Bebauungsplan aufgestellt ist, mit deren Festsetzung als Bauland aber gerechnet werden kann. Baugenehmigung Die Erteilung erfolgt nach einer Prüfung des Bauantrages durch Aushändigung eines Bauscheines. Das Bauvorhaben muss dafür mit dem geltenden Baurecht in Übereinstimmung stehen. Die Baugenehmigung kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden. Erteilte Baugenehmigungen können von Dritten, deren Rechte beeinträchtigt werden, angefochten werden. Ohne Baugenehmigung errichtete Bauvorhaben können eingestellt oder sogar beseitigt werden.