Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes beim Grundbuchamt ist eine der Vorausetzungen für die Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch (Umschreibung). Sie wird dann erteilt, wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt, sichergestellt oder auch wenn Steuerfreiheit gegeben ist.